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Erste Hilef im Strafrecht

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Ratgeber Strafrecht: Was tun bei einem Strafverfahren?


Ihre Rechte als Beschuldigter
Wenn Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt werden, haben Sie wichtige Rechte. Dazu zählen das Schweigerecht, das Recht auf einen Anwalt sowie das Recht auf Akteneinsicht durch den Verteidiger. Diese Rechte sollten Sie konsequent wahrnehmen, um sich nicht selbst zu belasten.
Aussageverweigerung: Warum Schweigen schützt
Viele Beschuldigte glauben, durch eine Aussage ihre Unschuld beweisen zu können. Tatsächlich ist das Schweigen oft der bessere Weg – jedenfalls in der Anfangsphase. Erst nach Akteneinsicht kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Machen Sie keine Angaben zur Sache, weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft.
Durchsuchung, Beschlagnahme und U-Haft: Was tun?
Sollte es zu einer Durchsuchung oder gar Untersuchungshaft kommen, gilt: Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Lassen Sie keine Spontanäußerungen zu – alles kann gegen Sie verwendet werden.
Kontakt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft: Fehler vermeiden
Auch scheinbar harmlose Gespräche mit Ermittlungsbeamten oder Staatsanwälten können zu problematischen Aussagen führen. Nehmen Sie keine Termine ohne anwaltliche Rücksprache wahr. Bestehen Sie darauf, dass der gesamte Schriftverkehr über Ihre Verteidigung läuft.
Verteidiger beauftragen – wann und wie
Je früher, desto besser. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann durch Akteneinsicht, Antragstellungen und Kommunikation mit den Behörden entscheidende Vorteile für Sie sichern. Wählen Sie jemanden mit Erfahrung im konkreten Deliktsbereich.
Checkliste für den Ernstfall:

  • Keine Aussagen zur Sache machen
  • Keine Dokumente oder Handys freiwillig herausgeben
  • Kontakt zu einem Verteidiger aufnehmen
  • Keine Ermittlungsmaßnahmen behindern
  • Namen von Zeugen oder Entlastungspersonen notieren

 

 
 
 
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